Plattformhaftung & Internetrecht für Unternehmen: Wann Plattformbetreiber haften

Suchen Sie eine fundierte Beratung im Internetrecht? Als spezialisierte Kanzlei mit erfahrenen Rechtsanwälten unterstützen wir den B2B-Sektor bei allen Fragen der Plattformhaftung. Ein moderner Internetauftritt oder eine eigene Online-Plattform bietet enorme Chancen, birgt aber auch Risiken durch die fachliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt sorgt dafür, dass Ihre Assets geschützt sind und Ihr juristisches Fundament den höchsten Standards entspricht.

Die Anforderungen an einen Plattformbetreiber sind durch den Digital Services Act (DSA) und neue rechtliche Vorgaben massiv gestiegen. Wir prüfen Ihre Prüfpflichten (bzw. die Prüfungspflicht), um eine teure Abmahnung, Abmahnungen Dritter oder Schadensersatz zu vermeiden. Mit unserer Expertise im IT-Recht und im gewerblichen Rechtsschutz begleiten wir Sie sicher durch den digitalen Raum, damit Ihre Firma abgesichert bleibt.

Internetrecht & Plattformhaftung: Wann Webseitenbetreiber haften

Die Einordnung der Verantwortlichkeiten im Netz ist heute eines der komplexesten Felder. Ein Webseitenbetreiber muss genau wissen, ab wann er für eine Urheberrechtsverletzung rechtlich haftbar gemacht werden kann. Unsere Unterstützung durch einen Anwalt bzw. einen Fachanwalt für IT-Recht, unterstützt durch Experten mit dem Titel LL.M., deckt alle Fallstricke der modernen Provider-Haftung ab.

Wir analysieren für unseren Mandanten jedes relevante Urteil des BGH sowie wegweisende Entscheidungen vom EuGH, um die Grundsätze zur Haftung individuell auf Ihr Modell zu übertragen. Ziel ist es, die Haftungsprivilegierung für Hoster so effektiv wie möglich zu nutzen und die Belastung für rechtsverletzenden Content in der digitalen Welt klar zu begrenzen.

Urheberrechtsverletzung & Störerhaftung nach dem BGH-Urteil

Lange Zeit war die Störerhaftung richtungsweisend. Mit dem Digital Services Act (act) hat der Gesetzgeber jedoch einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der die Pflichten von Plattformbetreibern präzisiert. Wenn urheberrechtsverletzende Inhalte auf einer Seite gemeldet werden, greift das Notice and Action-Prinzip.

Wird ein solcher Hinweis ignoriert, kann der Anbieter unmittelbar haften. Wir unterstützen Sie dabei, diese Prozesse sauber zu implementieren, um Ihre Rolle als Host-Provider zu schützen und Bussgeld-Risiken durch die Aufsichtsbehörden zu minimieren. Dabei beachten wir stets die aktuelle Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGH). Ein Urheber oder Rechteinhaber kann nur dann erfolgreich gegen Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben.

Markenrecht & Domainrecht: Vorgehen bei Domain-Disputes

Ein professioneller Auftritt beginnt beim Domainrecht. Eine Domainstreitigkeit (domain disputes) oder eine Verletzung im Markenrecht kann weitreichende Folgen haben. Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei:

  • Der Abwehr rechtsverletzender Adressen (Domain-Grabbing).

  • Fragen zum Presserecht, zur Impressumspflicht und den nötigen Pflichtangaben.

  • Absicherung bei einer Domainstreitigkeit.

In der digitalen Sphäre ist Ihre Domain oft Ihr wertvollstes Gut. Wenn Dritte Ihre Marke als Adresse nutzen, ist schnelles Handeln gefragt. Wir führen für Sie Verfahren vor dem BGH oder den zuständigen Instanzgerichten wie dem Kammergericht oder dem OLG Frankfurt, um Ihre Kennzeichenrechte durchzusetzen.

Wettbewerbsrecht, Influencer-Marketing & Jugendschutz

Ob Sie eigene Verkaufsplattformen betreiben oder im Bereich Influencer-Marketing aktiv sind: Das Wettbewerbsrecht verlangt höchste Sorgfalt von jedem Anbieter. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen wir Ihre Werbemaßnahmen auf Konformität mit den aktuellen Verbraucherrechten.

Auch der Jugendschutz ist in vielen Services ein kritischer Faktor. Ein Verstoß kann hier nicht nur zu einer Abmahnung, sondern zu empfindlichen Sanktionen führen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Internetplattform oder Ihr Bewertungsportal allen Anforderungen gerecht wird. Diese Punkte sind essenziell für den Erfolg Ihres Portals als Online-Händler.

Rechtliche Einordnung: Kammergericht und OLG Frankfurt

Oft entscheiden Details über die Haftung. Entscheidungen vom Kammergericht oder dem OLG Frankfurt zur Prüfungspflicht sind für unsere tägliche Praxis als Rechtsanwälte richtungsweisend. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Provider-Haftung so steuern, dass Sie für verletzend gestaltete Inhalte Dritter nicht haftbar gemacht werden.

Checkliste: Compliance für Online-Plattformen

  • Markenkollision: Verfolgt die Strategie konsequent das Markenrecht?

  • Haftung für Inhalte: Ist das Verfahren bei urheberrechtsverletzende Inhalte dokumentiert?

  • Jugendschutz: Werden die Anforderungen an den Jugendschutz erfüllt?

  • Pflichtangaben: Sind Impressum und Hinweise aktuell?

Ihr Experte für Domain- & Portalschutz

Dominic Baumüller berät im IT-Recht bei Konfliktlagen. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht begleitet er seine Mandantschaft bei der Absicherung digitaler Positionen und der Durchsetzung von Kennzeichenrechten.

FAQ: Plattformhaftung, Internetrecht & Urheberrechtsverletzung

Wann wird Domainrecht für Betriebe relevant?

Es wird relevant, wenn Konflikte um Adressen oder die unberechtigte Nutzung von Kennzeichen durch Dritte entstehen. Eine schnelle Einordnung durch einen Anwalt ist hier zwingend erforderlich.

Was kann bei Account-Sperrungen auf einer Online-Plattform getan werden?

Zunächst müssen die Vorgaben und die AGB geprüft werden. Ein schnelles Vorgehen durch einen Fachanwalt für IT-Recht ist entscheidend, um den Zugang zu Services wiederherzustellen.

Ihr Kontakt zu BEISSE & RATH in Nürnberg

Überlassen Sie Ihre Sichtbarkeit und den Schutz Ihrer Marken nicht dem Zufall. Als spezialisierte Wirtschaftskanzlei bündeln wir die Expertise, um Ihre Domains und Portale abzusichern.